AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  • Allgemeines
    Für alle Angebote und Lieferungen gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Anderslautende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von der Firma ABT AG schriftlich bestätigt werden. Es gilt ausschliesslich das schweizerische Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Der Verkäufer schreibt bewegliche Sachen in seinen Verkaufskatalogen zum Verkauf aus. Die Angebote richten sich an gewerbliche und private Endkunden mit einer Rechnungs- und Lieferanschrift in der Schweiz.
  • Zahlungsmodalitäten
    Die Preise werden in Schweizer Franken angegeben. Die Lieferkosten und die Mehrwertsteuer sind bei der Bestellung von Ersatzteilen- und Zubehör im angegebenen Preis nicht inbegriffen. Bei Bestellung von neuen Gerätschaften sind Liefer-, Installations- und Montagekosten im Preis inbegriffen, die Mehrwertsteuer ist exklusive. Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug erfolgen. Bei Zahlungsverzug bleibt die Berechnung von Verzugszinsen vorbehalten.
  • Lieferfristen
    Die Lieferfrist läuft ab Vertragsabschluss, frühestens jedoch nach Eingang aller von der ABT AG benötigten Angaben und Unterlagen. Sie gilt unter Vorbehalt unvorhergesehener Ereignisse, wie zum Beispiel das Einwirken einer höheren Gewalt sowie Lieferverzug oder Nichtlieferung seitens eines Lieferanten. Solche Hindernisse entbinden die ABT AG von der Einhaltung der Lieferfrist. Des Weiteren ist es dem Käufer nicht gestattet aus den obengenannten Beweggründen direkt vom Vertrag zurückzutreten.   Bei Annahmeverzug des Käufers wird die Ware bis zur Auslieferung im Lager der ABT AG aufbewahrt. Die Lagerung erfolgt während höchstens drei Monaten unentgeltlich. Bei einer Überschreitung diese Frist kann dem Besteller ein Annahmeverzug in Rechnung gestellt werden.  
  • Lieferung
    Sendungen innerhalb der Schweiz werden im Interesse des Käufers von der ABT AG gegen Transportschaden und Verlust versichert.Ohne besondere Vereinbarung mit dem Kunden wählt die ABT     
  • Mängelrügen und Beanstandungen
    Mängelrügen und Beanstandungen müssen spätestens 30 Tage nach dem Lieferdatum (Datum des Lieferscheins) bei der Firma ABT AG eintreffen. Die Eingabe muss zwingend in schriftlicher Form erfolgen. Massgebend ist der Poststempel für die Einhaltung der 30 Tage Frist.
  • Montage
    Die Montage von neuen Gerätschaften ist im allgemeinen im Preis inbegriffen. Es gelten des weiteren folgende Richtlinien. Bei der Montage von Maschinen wird vorausgesetzt, dass der Zugang bzw. die Zufahrt zum Montageplatz frei ist und dieser gemäss den Plänen oder Anweisungen der ABT AG so vorbereitet ist, dass mit der Montage sofort begonnen werden kann. Anfallende Mehrkosten für Vorbereitungsarbeiten seitens der ABT AG werden dem Kunden nach Aufwand separat verrechnet. Es gelten die aktuellen Stundenansätze. Des weiteren ist der Kunde verpflichtet Strom- und Luftleitungen bis hin zum Montageplatz zu verlegen und richtig abzusichern.
  • Gewährleistung/Haftung
    Die Garantieleistung der Firma ABT AG beträgt im Normalfall 12 Monate ab dem Lieferdatum. Für Occasionsgeräte gilt im Normalfall eine Garantieleistung von 6 Monaten. Es ist der Firma ABT AG vorbehalten in speziellen Fällen die Garantiefrist anzupassen. Die Garantieleistung kann von der Firma ABT AG abgelehnt werden, wenn durch den Käufer oder Dritte Reparaturen vorgenommen werden. Weiter entfällt die Garantieleistung bei ungenügender Wartung, fehlerhafter Benutzung oder fehlerhafter Montage seitens des Käufers. Zusätzlich entfällt die Garantieleistung auch bei unsachmässiger oder nachlässiger Behandlung oder bei äusseren Gewaltanwendungen. Wird durch den Käufer ein berechtigter Gewährleistungsanspruch erhoben, wird die ABT AG den Mangel nach ihrer Wahl durch Instandstellung oder Ersatz beheben. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Wandelung, Minderung oder Umtausch. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der ABT AG über. Servicearbeiten an fest eingebauten Geräten werden vor Ort ausgeführt. Wenn es die Situation bei beweglichen Geräten erfordert, ist der Käufer verpflichtet die Zustellung bis zum Geschäftssitz der Firma ABT AG zu gewährleisten. Ausgeschlossen sind vertragliche oder ausservertragliche Schadenersatzansprüche für direkte und indirekte materielle Folgeschäden, ausser der Firma ABT AG könne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, sowie für Schäden, die durch Hilfspersonen verursacht wurden. Ebenfalls ausgeschlossen ist der Anspruch auf Entschädigung bei Arbeitsausfall infolge Nichtbenützung der Anlage.
  • Umtausch
    Eintausch und Rücknahme von Waren sind nur mit dem schriftlichen Einverständnis der Firma ABT AG möglich. Die dadurch entstehenden Transport- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Käufers. Die zurückgegebene Ware muss fabrikneu und originalverpackt sein und dem aktuellen technischen Stand entsprechen. Die ABT AG behält sich ausdrücklich vor, eine Rücknahme oder einen Umtausch abzulehnen oder einen ihr dadurch entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.
  • Eigentumsvorbehalt
    Bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Rechnungsbetrages bleibt die Ware Eigentum der ABT AG. Diese ist berechtigt, für die dem Käufer gelieferten Waren einen Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen, wobei der Käufer verpflichtet ist, bei der Eintragung mitzuwirken, falls dies erforderlich sein sollte.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort ist für beide Vertragspartner die Niederlassung der ABT AG, bei der die Ware bestellt wurde. Alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien beurteilen sich ausschliesslich nach schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern. Zudem behält sich die Firma ABT AG vor, ihre Rechte gegenüber dem Besteller beim zuständigen Gericht seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen im Juni 2020